Möbelstoffe
Bilder von unserem Showroom
Kollektionen mit div. Stoffen und Stoffmustern
Pflegetipps für Möbelstoffe
Allgemeine
Tipps zur Pflege von Polstermöbel:
- Saugen Sie Ihr Polstermöbel regelmäßig mit der Polsterdüse des
Staubsaugers auf
kleinster Stufe ab oder verwenden Sie eine weiche Bürste (bei Velours immer in
Strichrichtung).
- Mehrmals jährlich sollten Sie Ihr Polstermöbel mit einem feuchten Tuch reinigen.
- Achten Sie dabei darauf, den Bezug nicht zu sehr befeuchten.
Die Verwendung von
bedruckten oder imprägnierten Reinigungstüchern sollte vermieden werden, da
diese Verfärbungen verursachen können.
- Verwenden Sie zur Reinigung keine Dampfreiniger.
- Abnehmbare Bezüge und Kissenhüllen aus vollsynthetischem
Material sind bei 30°C im
Schongang der Waschmaschine waschbar. Nasse Stoffe nicht ausdrücken, nicht
bügeln.
- Nach einer Feuchtreinigung empfiehlt es sich, den getrockneten
Bezug mit einer
weichen Bürste sanft aufzubürsten, um ihm sein ursprüngliches Aussehen wieder
zu verleihen.
Allgemeine Tipps zu
Fleckenentfernung:
- Wichtig: Wenn Sie einen Fleck entfernen, testen Sie alle
Fleckentferner einschließlich
Wasser an einer verborgenen Stelle des Bezuges, um sicherzustellen, dass Stoff
und Farben nicht beeinträchtigt werden. Bei großflächigen oder starken
Verschmutzungen empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Bei der
Auswahl von Reinigungsmitteln sollte darauf geachtet werden, dass pH-neutrale
Mittel zum Einsatz kommen. Saure Reiniger schädigen Baumwoll- und
Zellulosestoffe, alkalische Reiniger eignen sich nicht für Wollstoffe.
- Rückstände von Reinigungsmittel mit viel Wasser entfernen, da diese Rückstände (Tenside) sonst zu einer schnelleren Wiederanschmutzung führen. Mit einem Tuch
- trocken tupfen und den Bezug bei Raumtemperatur trocknen lassen.
- Flecken immer sofort behandeln. Vorsicht allerdings bei Bezüge aus Baumwolle,
- Leinen, Seide und Viskose: Reinigungsunternehmen hinzuziehen.
- Verwenden Sie ein saugfähiges Tuch und tupfen Sie den Fleck ab – niemals reiben.
- Angetrocknete, verkrustete und verklebte Flecken sollten Sie vorab etwas aufweichen.
- Niemals zupfen, da sonst der Flor des Velours oder Chenille beschädigt werden kann.
- In jedem Falle Polstermöbel erst nach vollständiger Trocknung benutzen.
Fleckenart (wasserlöslich) |
Mittel und Methode |
Blut, Ei, Kot
Erbrochenes, Kaffee mit Milch,
Kakao, Kopierstift, Kugelschreiber, Lippenstift, Mayonnaise, Milch, Parfüm, Ruß, Sahne,
Bier, Cola-Getränke, Fruchtsäfte, Kaffee, Limonade, Spirituosen, Tee
Rotwein |
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Mit kaltem Wasser, evtl. mit Lösung aus Shampoo und Wasser, nachbehandeln, kein heißes Wasser verwenden, da Eiweiß gerinnt.
Mit lauwarmer Lösung aus Shampoo
und Wasser behandeln. Ist der Fleck dann damit nicht zu beseitigen, so kann nach dem Trocknen mit
Nicht eintrocknen lassen, sofort mit lauwarmer Lösung aus Shampoo und Wasser behandeln.
Feste Rückstände möglichst sofort
vollständig mit einem Löffel entfernen. Danach ein Frotteehandtuch unter kaltes halten, auswringen |
Fleckenart (wasserunlöslich) |
Mittel und Methode |
Bohnerwachs, Butter, Farbe, Fett, Harz, Kohle, Kopierstift,
Lack, Öl, Teer, Schuhcreme
Kerzenwachs
Kaugummi, Knetgummi
gealtertes Blut, Rost
bei Flecken unbekannter Herkunft |
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Mit Lösungsmittel wie Waschbenzin oder Spiritus oder handelüblichem Fleckenwasser behandeln.
Nicht mit Bügeleisen arbeiten ! Soweit wie möglich zerbröckeln und a) vorsichtig abnehmen, bei Velours besteht Gefahr der Oberflächenbeschädigung. b) mit Waschbenzin u. U. mehrmals nachbehandeln.
Handelsübliches
Vereisungsspray nach Vorschrift
Weißes Tuch mit Zitronensäurelösung (1 gestr. Esslöffel auf 100 ml kaltem Wasser) anfeuchten und damit auftragen. Fleck vom Rand zur Mitte hin aufnehmen.
Zuerst entsprechend „wasserlösliche Flecken“ verfahren; sollte dies erfolglos verlaufen, dann entsprechend „wasserunlösliche Flecken“. |
Wichtige Produktinformationen zu Ihrem Polstermöbelstoff
- Keine Wärmflaschen, Zigarettenglut oder andere Wärmequellen auf den Bezugsstoff bringen.
- Sollte es bei Ihrem Möbelstoff zu einer elektrostatischen Aufladung kommen, genügt es, den Stoff mit einem feuchten Tuch abzuwischen und für genügend Luftfeuchtigkeit zu sorgen.
- Anfärbungen durch Bekleidungstextilien sind kein Mangel des Bezugsstoffes sondern eine mangelnde Farbechtheit des Bekleidungstextiles.
- Florlagenveränderungen (Sitzspiegel,
Gebrauchslüster) bei Velours- und Chenillegeweben sind keine technischen Mängel
und stellen unbeeinflussbare Eigenschaften dar, die aufgrund der
Warenkonstruktion entstehen. Das unterschiedliche „Schreiben“ mancher Stoffe
ist ein besonderer Charakter des Materials und stellt keinen Mangel dar.
- Bei Möbelstoffen kann es zur Bildung von Faserknötchen, zum sogenannten Pilling, an der Warenoberfläche kommen. Dies ist in der Regel Fremdpilling, welches mit einem handelsüblichen Fusselrasierer abgenommen werden kann. Fremdpilling ist nach der Regel der Technik unvermeidbar und kein technischer Mangel.
- Qualitäten mit einem hochwertigen Fleckschutz, wie z. B. Teflon®Fabric Protector von DuPont. Schützen Ihren Bezusstoff zusätzlich vor dem Eindringen von Flüssigkeiten und Verschmutzungen. Dieser Fleckschutz kann Ihnen die Pflege erleichtern, aber normale Gebrauchsanschmutzung und Anfärbungen durch Bekleidungstextilien nicht verhindern.
Ausgenommen von Gewährleistungsansprüchen sind:
- Mutwillige, durch Gegenstände, Haustiere oder unsachgemäßen Gebrauch verursachte Beschädigungen.
- Verschmutzungen, die auf eine unterlassene oder falsche Pflege/Reinigung zurückzuführen sind.
- Anfärbungen des Bezugs, die durch Fremdtextilien mit nicht ausreichender Farbechtheit oder Färbemittel zurückzuführen sind.
- Schäden, die durch Hitzeeinwirkungen (Wärmflasche, Heizdecke, heiße Flüssigkeiten, heiße Gegenstände, offene Flamme, etc.) oder ätzende Flüssigkeiten entstanden sind.
- Gebrauchslüster/Sitzspiegel stellen eine warentypische Eigenschaft eines jeden Florgewebes dar.
- Das unterschiedliche „Schreiben“ oder leichter „Strié-Effekt des Stoffes trägt zum lebendigen Charakter des Warenbildes bei und stellt keinen technischen Mangel dar.
- Zusätzliches Aufbringen von fremden Substanzen oder Ausrüstungen, wie Imprägnierungsmittel, Fleckenschutz, Fleckenlöser, Nagellack und -entferner oder ähnliche chemische Stoffe führen zum Erlöschen aller Garantieansprüche.
- Abnutzungen, die durch alltäglichen Gebrauch hervorgerufen werden, wie Abrieb, Abnutzung durch Hautkontakt oder Schäder durch Kleidungsstücke.
- Geringe Farbabweichungen von Färbepartie zu Färbepartie sind unvermeidbar und handelsüblich.